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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AGB'S


GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 


Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienhaus Heck auf der Zollernalp

Der Mietvertrag:
Der abgeschlossene Zeitmietvertrag für das Ferienhaus kommt zwischen Ihnen als Mieter und uns, als privaten Vermieter, zustande.
Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich begrenzte Überlassung des Ferienhauses zu Wohnzwecken.
Es befindet sich in der
Ahornstraße 1, 72364 Obernheim

I. Buchung


Sie haben die Möglichkeit, schriftlich, fernmündlich oder mündlich zu buchen. Buchungen von Personen unter 25 Jahren werden nicht akzeptiert. Mit Ihrer Buchung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag tritt erst mit unserer schriftlichen Annahme in Kraft.
Das Ferienobjekt darf nur von den in der Reiseanmeldung vorgegebenen Höchstzahl an Personen belegt werden. Hierbei gelten Kinder und Babys jeweils als eine ganze Person, wenn nichts anderes angegeben ist.


Zahlungsbedingungen:  50% des Mietpreises bei Buchung, 50% des Mietpreises spätestens am Anreisetag.

 

II. Rechte und Pflichten des Vermieters


Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache zum vereinbarten Zeitpunkt in sauberem und einwandfreiem Zustand zu übergeben.
Der Vermieter darf zu allen üblichen Zeiten die Wohnung in Augenschein nehmen und evtl. kurzfristig aufgetretene Schäden reparieren lassen.
Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für den Mieter oder mitreisende Personen und für von denen in das Ferienhaus eingebrachte Gut.
Eine Versicherung ist hierfür nicht abgeschlossen.


Der Vermieter hat das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn ein Mieter oder seine Gäste/Mitbewohner trotz vorheriger Abmahnung sich unsachgemäß verhalten, durch ihr Verhalten andere Gäste oder Nachbarn unzumutbar belästigt oder sich sonst grob vertragswidrig verhält. Der Vermieter haftet nicht bei Diebstahl, Beschädigung von Eigentum des Mieters oder Unfällen.
Die Endreinigung erfolgt durch den Vermieter.

III. Rechte und Pflichten des Mieters


Der Mieter erklärt, dass er über Lage, Einrichtung und Zustand des Mietobjektes informiert ist. Der Mieter wird das Mietobjekt nicht an Dritte unentgeltlich oder entgeltlich überlassen. Die Personenzahl ist im Mietvertrag festgelegt.


Drohende Schäden an- oder Gefahren durch die Mietsache, hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter ist dem Vermieter für Beschädigungen an der Mietsache ersatzpflichtig, soweit sie von ihm oder den zu ihm gehörige Personen verursacht worden sind. Für Schäden jeglicher Art am Inventar haftet der Mieter. Der Mieter ist nicht zur Umgestaltung der Immobilien und Mobilien berechtigt. Der Mieter ist für das gemietete Mietobjekt Gesamtschuldner.
Die Betten dürfen nicht ohne Bettwäsche genutzt werden. Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt.


Für verlorene oder beschädigte Schlüssel haftet der Mieter, einschließlich der Kosten der Änderung an der Schließanlage. Für die Schneeräumung des gesamten Zuganges zum Haus, inbegriffen auch der Parkplätze und der Zufahrt zur Garage, ist der Mieter selbst verantwortlich.
Für die Reinhaltung des Mietobjektes ist der Mieter verantwortlich. Das Mietobjekt mit Inventar nebst Garten muss aufgeräumt und benutztes Geschirr gespült sein. Bei Abreise ist das Mietobjekt besenrein zu hinterlassen.
Diese Pflicht zur Grundreinigung gilt unabhängig von der Endreinigung durch den Vermieter. Bei nicht durchgeführter oder nicht ordnungsgemäßer Reinigung sind wir berechtigt, die entstehenden Kosten für den Mehraufwand dem Mieter gegenüber in Rechnung zu stellen.
Der Vermieter führt eine Endabnahme durch.


 

Bitte beachten Sie, dass unser Ferienhaus eine Nichtraucherunterkunft ist! Die Veranstaltung von Partys ist nicht gestattet.

IV. Preise


Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preise des Vermieters, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Im Preis enthalten ist:
Verbrauch Wasser, Elektrizität, Handtücher, Bettwäsche, Kindermobiliar, Endreinigung. Kurtaxe ist nicht zu zahlen.
 
V. Ankunfts- und Abfahrzeiten


Ihre Unterkunft steht Ihnen am Anreisetag ab 16.00 Uhr, sofern nicht anders vereinbart, zur Verfügung. Die Mieter sind verpflichtet, den Verwalter rechtzeitig zu informieren, so dass eine Schlüsselübergabe erfolgen kann.
Die Abreise ist auf 10.00 Uhr festgelegt.

VI. Aufhebung des Vertrages


Wird die Reise infolge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen) unmittelbar oder konkret erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir vom Vertrag zurücktreten.

VII. Stornierung


Sie können jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Bitte erklären Sie den Rücktritt schriftlich.
Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten oder einen Ersatzmieter stellen. Die Erklärung zu Rücktritt oder Ersatzmieter ist von dem Tage an wirksam, an dem sie beim Gastgeber eingeht. Um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden, wird die Schriftform (Brief, Fax, E-Mail) empfohlen!


Für einen Rücktritt ab 12 Wochen vor Mietbeginn kann der Gastgeber nach § 651 i BGB für den Vermieter eine angemessene Entschädigung anfordern.
Bei einem Rücktritt entstehen folgende Kosten.


1. bei Rücktritt ab 12 bis 8 Wochen vor Mietbeginn: 20% des Mietpreises
2. bei Rücktritt ab 8 bis 4 Wochen vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
3. bei Rücktritt ab 4 bis 2 Wochen vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises
4. bei Rücktritt ab 2 Wochen vor Mietbeginn bzw. bei Nichtanreise: 95% des Mietpreises.
Bei vorzeitiger Abreise ist der vollständige Reisepreis zu zahlen.

 

Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung wird empfohlen. Hier können Sie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Jobstart und viele andere Schicksalsschläge so versichern, dass nur ein geringer Betrag fällig wird.

VIII. Haftung


1. Der Vermieter haftet nicht für die ununterbrochene Erreichbarkeit der Website, ebenso wenig dafür, dass durch die Schaltung der Werbung bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.


2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet der Vermieter nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Vermieters.


3. In allen anderen Fällen haftet der Vermieter nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.

IX. Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

X. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Balingen, es wird Deutsches Recht angewendet.


Wichtig:
Alle hier in den Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienhaus Heck aufgeführten Bedingungen ( AGB ) gelten mit der Buchung als anerkannt!

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